Zum Hauptinhalt springen

Zukunft als Service

ImmoFuturMagazin

Mehr Sonne wagen

Mehr Solar, mehr Rendite? Die EEG-Novelle 2023 und die Aussichten für PV-Anlagen

Lesezeit: 11 Minuten

  • E-Ladesäule
  • Solarenergie
  • Photovoltaik
  • EEG

0

des Bruttostromverbrauchs soll bis 2030 aus erneuerbaren Energien stammen.
Quelle: Bundesregierung

Sonnige Aussichten sind das. Doch ist die Gegenwart genauso blendend? Stand 2022 lag der Anteil erneuerbarer Energien bei ungefähr 46%. Da ziehen kleine Wolken des Zweifelns auf. Kann das gelingen? 7 Jahre für 34 Prozent mehr grüne Energie? Immerhin brauchte man fast 20 Jahre, um den Anteil grüner Energie auf den Stand von heute zu bringen. Eine fraglos ambitionierte Zielsetzung. Aber nicht unmöglich.

Helfen dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, soll die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG), die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Der Fokus der Gesetzesänderung liegt neben Windkraft und des Ausbaus der Stromnetze vor allem auf der Photovoltaik. Und damit salopp formuliert auf jedem Dach, das nicht gerade unter Denkmalschutz steht oder einsturzgefährdet ist.

Was ändert sich für Photovoltaikanlagen in 2023?

Eine Menge. Vater Staat erhofft sich mit der Novellierung des EEGs einen Abbau des bürokratischen Hürdenlaufs für Betreiber von Photovoltaikanlagen, der momentan noch viele zögern lässt oder bereits zum Verzweifeln bringt. Die zentralen Änderungen im Überblick:

  • Umsatzsteuerbefreiung für Lieferung/Installation von PV-Anlagen
  • Einkommensteuerbefreiung
  • Erhöhung der Einspeisevergütung
  • Erzeugungsschlüssel

Zu den wichtigsten Änderungen gleich noch mehr. Vorab sollen aber noch weitere Gesetzesanpassungen erwähnt werden, die sich seit 2023 für Photovoltaikanlagen geändert haben.

Die EEG-Umlage wird ab 2023 nicht nur dauerhaft auf null reduziert, sondern endgültig in Rente geschickt.

Außerdem wurde mit der EEG Novelle das Herabsetzen der Vergütung (auch bekannt als Degression der Einspeisevergütung) bei verzögertem Anlagenbau bis Anfang 2024 ausgesetzt. In der Praxis bedeutet das, dass man nun gnädigerweise nicht mehr für Lieferschwierigkeiten, Fachkräftemangel und Überauslastung der Fachbetriebe mit niedrigeren Vergütungssätzen bestraft wird.

Bis 2025 sind Stromnetzbetreiber zudem vom Staat angehalten, eine zentralisierte Plattform zur Anmeldung von PV-Anlagen und Smart Metering bereitzustellen. Dies soll die Integration und Erfassung von PV-Anlagen in das Stromnetz erleichtern.

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Ab dem 1. Januar 2023 fällt keine Umsatzsteuer mehr auf die Lieferung einer Photovoltaikanlage an. Der sogenannte Nullsteuersatz betrifft auch alle relevanten Komponenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage notwendig sind: Module, Wechselrichter und selbst die Batteriespeicher sind umsatzsteuerbefreit.Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Wie nah dann wirklich nah ist, hat das Finanzamt allerdings noch nicht nachgemessen.

Derzeit ist noch nicht final geklärt, ob eine Wallbox zum Laden des E-Autos, ein Energiemanagementsystem oder das Erneuern eines Zählerschrankes ebenfalls für den Nullsteuersatz berücksichtigt werden können. Trostpflaster: Das Gerüst, welches für die Montage einer PV-Anlage oft notwendig ist, fällt unter den neuen Nullsteuersatz. Vorausgesetzt, die Kosten für den Gerüstbau wurden in der Rechnung für die PV-Anlage aufgeführt.

0

Ersparnis durch den Nullsteuersatz für eine 25.000€ teure PV-Anlage

Und was ist mit Mietshäusern? Auch PV-Anlagen mit einem Leistungswert über 30 kWp sind von der Umsatzsteuer befreit.

Und was ist mit der Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung? Die entfällt mit der Gesetzesänderung ebenfalls. Heißt konkret: Ausbezahlte Einspeisevergütungen durch den Netzbetreiber sind umsatzsteuerfrei.

Alle PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert wurden, schauen leider in die Röhre: Die rückwirkende Geltendmachung der Umsatzsteuerbefreiung für bestehende Anlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit ausgeschlossen. Geplante oder zukünftige Erweiterungen solcher Bestandsanlagen profitieren allerdings vom Nullsteuersatz.

Ganz ohne bürokratische Hürden geht es dann doch nicht. Wurde eine PV-Anlage vor dem 1. Januar 2023 bestellt, aber erst nach dem 1. Januar 2023 geliefert, fällt laut Gesetz keine Umsatzsteuer an. Endgültiges Wort hat letztendlich der Kaufvertrag.

Wichtig: Trotz der Umsatzsteuerbefreiung ist die steuerliche Anmeldung als PV-Anlagenbetreiber beim zuständigen Finanzamt aufgrund der Einspeisung des Stroms nach wie vor erforderlich.

Steuerbefreiung

Betreiber kleiner PV-Anlagen brauchen keine Einkommenssteuer mehr auf potenzielle Gewinne aus der Stromerzeugung zahlen. Dies gilt für bestehende wie geplante Anlagen. Bereits für das Steuerjahr 2022 kann die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden. Die bis dato bestehende Liebhaberei-Regelung wurde durch die Novelle obsolet.

Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp bzw. für Wohneinheiten eines Mehrfamilienhauses mit einer Leistungsgröße von bis zu 15 kWp. Maximalwert für die Einkommenssteuerbefreiung liegt pro Steuerperson bei 100 kWp.

Bitte beachten: Durch die Einkommenssteuerbefreiung fällt jedoch die Möglichkeit weg, Abschreibungen und Kosten steuerlich geltend zu machen.

Die Steuerbefreiung ist unabhängig von der Art der Verwendung. Ob Eigenbedarf, Teileinspeisung oder vollständige Einspeisung in das öffentliche Netz - die Steuerbefreiung gilt für alle Formen.

In Zuge dessen fällt für einkommensteuerbefreite PV-Anlagenbetreiber auch die Pflicht weg, einen Erzeugerstromzähler zu installieren.

Freudige Nachricht für alle Steuererklärungs-Liebhaber: Im Zuge der EEG-Novellierung wurde das Steuerberatungsgesetz angepasst. Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Betreiber von Photovoltaikanlagen in steuerlichen Angelegenheiten beraten, sofern diese die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllen. Umsatzsteuererklärungen dürfen Lohnsteuerhilfevereine nach wie vor nicht erstellen.

Erhöhung der Einspeisevergütung

Mit der EEG Novellierung ist auch die Einspeisevergütung angehoben worden.

Bereits gewusst? Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird die Einspeisung 20 Jahre lang gleichbleibend für jede eingespeiste Kilowattstunde vergütet

Hier kommen zwei Modi zum Einsatz. Einmal die Vergütung der Volleinspeisung und die üblicherweise genutzte Überschusseinspeisung.

Nennleistung der PV-AnlageÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp8,2 Cent pro kWh13,0 Cent pro kWh
ab 10 kWp bis 40 kWp7,1 Cent pro kWh10,9 Cent pro kWh

Vielleicht sind Sie verwundert, da Sie leicht höhere Vergütungssätze in anderen Beiträgen gefunden haben. Diese Zahlen verwenden die Vergütungssätze mit Marktprämie. Solche Vergütungssätze erfordern aber eine Selbstvermarktung des erzeugten Stroms, was für viele kleinere PV-Anlagenbetreiber nur selten praktikabel ist. Die oben angezeigten Vergütungssätze ohne Marktprämie sind daher für die meisten PV-Anlagenbetreiber relevant.

Außerdem wurden die Hürden für eine Doppel-Lösung - sprich eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch und eine PV-Anlage zur Volleinspeisung - minimiert. Diese Form der Photovoltaik-Nutzung ist allerdings weniger für Hausanlagen im Stile eines Einfamilienhauses geeignet.

Deshalb gilt auch nach wie vor, dass eine PV-Anlage für die meisten Betreiber rentabler ist, wenn sie auch für den Eigenverbrauch genutzt wird.

Erzeugungsschlüssel

Für alle neuen Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 ihren Betrieb starten, wird der bislang gültige Erzeugungsschlüssel angepasst. Die bis dahin existierende technische Vorgabe, dass nur maximal 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, entfällt.

Für Bestandsanlagen - also Anlagen im Betrieb vor Januar 2023 - mit einer Leistung von bis zu 7 kWp gilt die 70% Regelung ebenfalls nicht mehr. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp sind dagegen auch in Zukunft aufgefordert, den entsprechenden Erzeugungsschlüssel einzuhalten.

Rentiert sich eine PV-Anlage denn überhaupt?

Die Frage ist berechtigt. Die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage sind nach wie vor nicht mal eben aus der Kaffeekasse bezahlt. Es dauert im Schnitt 15 bis 20 Jahre, bis sich die Investition für eine gängige PV-Anlage amortisiert hat. Gehört ein Energiespeicher zum Paket dazu, dann liegt der Zeitraum meist noch etwas höher. Die gestiegene Nachfrage hat natürlich auch nicht geholfen, die Amortisationszeit zu reduzieren. Preise für PV-Anlagen und deren Installation sind in vergangenen Jahren wieder angestiegen.

Die Amortisationszeit für eine PV-Anlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • die Größe der Anlage,
  • die Anschaffungskosten,
  • die Einspeisevergütung,
  • die Strompreise,
  • die Strompreisentwicklung

Gerade in Zeiten steigender Strompreise ist eine PV-Anlage jedoch rentabler und lukrativer denn je. Vor allem, wenn man auf einen hohen Eigenverbrauch setzt.

0

Kosteneinsparung pro Kilowattstunde bei Eigenverbauch

Kommt dann noch eine E-Ladesäule hinzu, macht eine PV-Anlage noch mehr Sinn. Ökonomisch wie ökologisch. Warum? Stichwort Stromgestehungskosten. Darunter fallen die Kosten, die für die Umwandlung der Energie von einer anderen Energieform in elektrischen Strom anfallen. Sonnenenergie in Hausstrom also. Speist man nun seinen erzeugten Strom ins öffentliche Netz, ist die Bilanz der Stromgestehungskosten nicht besonders attraktiv. Das eigene E-Auto mit Sonnenstrom hingegen zu laden, ist nicht nur praktisch und umweltfreundlich, sondern in den meisten Fällen auch günstiger.

Wann sich eine E-Ladesäule in Verbindung mit einer PV-Anlage rentiert und noch mehr Wissenswertes, jetzt in unserem Artikel über E-Ladesäulen lesen

Die Chancen stehen außerdem gut, dass in den nächsten Jahren noch weitere Gesetzesänderungen folgen werden, welche die Investition einer Photovoltaikanlage noch lohnenswerter machen. Auch für bestehende Anlagen.

Neben den finanziellen Aspekten einer Anschaffung sind natürlich die baulichen Rahmenbedingungen und lokalen Gegebenheiten auch ein bedeutsamer Faktor für die Rentabilität einer PV-Anlage.

Regionale Sonneneinstrahlung, Dachneigung, Dachausrichtung und Dachfläche sind nur einige der Faktoren, die die Rentabilität einer PV-Anlage beeinflussen.

Im Süden Deutschlands scheint die Sonne mehr. Ob das mit dem Länderausgleich zu tun hat?

Laufende Kosten - auch bekannt als Betriebskosten - für eine PV-Anlage spielen ebenfalls keine unerhebliche Rolle, ob eine Investition in eine Photovoltaikanlage rentabel ist. Die Kosten für Wartung, Reparaturen und Versicherungen summieren sich. Im Schnitt kalkuliert man die jährlichen Betriebskosten auf ca. 1% der Anschaffungskosten. Für eine 25.000 Euro teure PV-Anlage wären somit die Kosten für den Betrieb auf 250 Euro pro Jahr anzusetzen.

Mieten oder kaufen?

Die meisten PV-Anlagen sind gekauft und gehören ihren Betreibern. Status Quo ist das gegenwärtig nach wie vor der bevorzugte Modus Operandi.

Doch es gibt auch eine andere Möglichkeit, sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen: Mieten statt kaufen. Regionale wie überregionale Anbieter bieten mittlerweile vermehrt Mietmodelle für PV-Anlagen an.

Meist handelt es sich dabei um eine Mietkaufvariante. Der Anbieter übernimmt die Planung und Installation, kümmert sich um Wartung und Reparaturen und der Mieter zahlt dafür im Gegenzug für Anlage und Service eine monatliche Miete. Für den Mietenden bedeutet das vor allem, dass sich die persönlichen Risiken und Pflichten minimieren und man kontinuierlich einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite hat.

Der monatliche Mietbetrag bleibt oft unverändert über die Vertragslaufzeit, wodurch die Kalkulation oft einfacher fällt. Nach einer vereinbarten Laufzeit - oft zwischen 20 und 25 Jahren - gehört die Anlage dann dem Mieter. Manche Modelle erlauben auch eine vorzeitige Übernahme.

Wichtig: Das Mieten einer PV-Anlage stellt erstmal keine umsatzsteuerbefreite Lieferung dar. Heißt, der Regelsteuersatz fällt an.

Doch Leasing- oder Mietkaufverträge können je nach konkreter Ausgestaltung umsatzsteuerrechtlich als Lieferung oder als sonstige Leistung eingestuft werden.

Z.B. liegt dann eine Lieferung vor, wenn ein automatischer Eigentumsübergang zum Ende der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart ist. Erlaubt der Vertrag dem Leasinggeber oder Leasingnehmer hinsichtlich des Eigentumsübergangs ein Optionsrecht, kann man auch von einer Lieferung sprechen. Die finale Prüfung unterliegt jedoch letztendlich dem Finanzamt.

Da die Nachfrage nach Batteriespeichern und Wallboxen für Elektroautos gestiegen ist, enthalten mehr und mehr Mietmodelle nun auch Optionen, den Mietvertrag gegen Aufpreis der monatlichen Rate um diese Komponenten zu erweitern. Von eigenständigen Ergänzungen durch den Mieter wird aufgrund von Kompatibilitätsprobleme abgeraten. Selten lohnen sich solche Alleingänge auch finanziell. Lieber vorab bei der Auswahl des Anbieters darauf achten, wie flexibel die Mietmodelle sind.

Was lohnt sich nun mehr? Mieten oder Kaufen einer Photovoltaikanlage? Eine eindeutige, universal gültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es kommt immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Professionelle Beratung und eine genaue Analyse der eigenen Situation sind daher unerlässlich.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage?

Für Mietscheue, deren Kaffeekasse keine Investition in eine PV-Anlage zulässt, gibt es noch eine Alternative: Förderkredite der KfW.

Energetische Sanierungen werden dabei besonders seit Sommer 2022 von der KfW gefördert. Die Fördertöpfe für die energetische Gebäudeförderung sind prall gefüllt: bis zu 14 Mrd. Euro stehen bereit. Im Jahr 2022 wurden bereits fast 10 Mrd. Euro für die Sanierungsförderung ausgegeben.

"Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau."

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Sanieren lohnt sich. Mehr Informationen zu den Konditionen und Fördermöglichkeiten finden sich auf der KfW-Website.

Tipp: In einigen Städten (z.B. Aachen, München) und Kommunen gibt es eigene Förderpakete. Informieren Sie sich!

Sonnige Aussichten mit einzelnen Wolken

Wer schon länger mit dem Gedanken spielt, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, dann ist das Jahr 2023 ein guter Zeitpunkt Nägel mit Köpfen zu machen. Steuererleichterungen, gestiegene Einspeisevergütungen und weniger Bürokratie haben lukrative Anreize gesetzt, den Gedanken in die Tat umzusetzen.

Denn die EEG Novelle 2023 setzt einen wichtigen und richtigen Impuls. Solarenergie spielt eine entscheidende Rolle für eine klimaneutrale Energiebilanz. Der Abbau der bürokratischen Hürden und die Erhöhung der Einspeisevergütungen sind wichtige Schritte, um die Photovoltaik weiter voranzubringen.

Und nicht nur das: Der Wechsel zu Photovoltaik öffnet für Sie neue Türen. Denn nicht selten bringen die Anlagen auch eine smarte Messtechnik ins Haus, die wiederum Grundlage für einen effizienteren Stromverbrauch und -nutzung darstellt. Die Vernetzung von Haustechnik und -geräten ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Energieeffizienz und Energiewende. Und setzt den Grundstein für eine intelligente Strombeschaffung.

Experten und Marktteilnehmer gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren das Thema intelligente Strombeschaffung weiter an Bedeutung gewinnen wird. Dynamische Stromtarife und das Optimieren der Energieverbräuche werden den Energiemarkt neu definieren. Und die Nutzung von Photovoltaikanlagen wird dabei eine wichtige Rolle spielen.

Wolken am Horizont gibt es aber auch. PV-Anlagen, die im Rahmen von Mieterstrommodellen genutzt werden, haben zwar durch die jüngste Anpassung des EEG auch profitiert. Aber es gibt nach wie vor gesetzliche Hürden, die das Potenzial von solchen Modellen limitieren. Steuerliche Hindernisse, mangelhafte Investorensicherheit für Mieterstrommodelle, Ungleichbehandlung von Mieterstromanlagen und Eigenverbrauchsanlagen sind nur einige Punkte, die dringenden Nachbesserungsbedarf aufweisen.

Unser Fazit: Die EEG Novelle bietet für PV-Anlagenbetreiber unterm Strich mehr Licht als Schatten. Auf in eine sonnige Zukunft!

Mehr zum Lesen

Kontakt.

(Unsere Leistungen sind für Sie kostenfrei)

IMMOFUTUR-Check

Klein anfangen, Großes bewirken! Selbst die kleinsten Maßnahmen können einen erheblichen Einfluss auf die CO2-Bilanz haben.

Machen Sie den ersten Schritt. Wir unterstützen Sie hierbei!
Es muss nicht direkt der Rundumschlag sein. Überzeugen Sie sich selbst.