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Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Mieter und Hausverwaltungen?
Lesezeit: 4 Minuten
Wer zu spät kommt, verpasst das Beste. Das gilt auch für den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Und viel Zeit bleibt nicht mehr. Die Übergangsfrist für das Nebenkostenprivileg läuft zum 30.06.2024 aus.
Damit werden die in vielen Mehrfamilienhäusern gängigen Mehrnutzerverträge für den Kabelanschluss hinfällig. Wenn Mieter und Anwohner also weiterhin Wiederholungen der Schwarzwald-Klinik oder die 43. Staffel von Deutschland sucht den Superstar schauen wollen, brauchen sie ab 01.07.2024 einen eigenen TV-Vertrag.
Im Idealfall haben Hausverwaltungen bereits seit Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 angefangen, für eine Zeit nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs zu planen.
Bedeutet konkret: Mieter wurden frühzeitig informiert und auf die Änderungen und notwendigen Schritte vorbereitet. Dann können wir nur sagen: Hausaufgaben erledigt.
Der Zukunft auf den Fersen bleiben.
Wenn nicht – es ist noch nicht zu spät. IMMOFUTUR zeigt auf, welche Fernseh-Möglichkeiten es für Mieter bzw. Anwohner gibt und wie Hausverwaltungen noch rechtzeitig eine Lösung finden können.
Wie können Mieter/Anwohner:innen zukünftig TV schauen?
Keiner muss in die Röhre schauen. Es gibt Alternativen für Mieter:innen und Anwohner:innen ihren TV-Konsum in Eigenregie sicherzustellen:
- Satellitenfernsehen
- Fernsehen über Zimmerantenne (DVB-T2 HD)
- Fernsehen via Internet (IPTV)
- Kabelanschluss weiternutzen
Erfahrungsgemäß dürfte in Mehrfamilienhäusern die Installation von Satellitenschüsseln auf dem Dach mit einigen Hürden verbunden sein. Aufwand und Kosten für solch ein Unterfangen stehen auch in keiner Relation zu den anderen Lösungen – die deutlich günstiger, wartungsärmer und zukunftssicherer sind.
Fernsehen über die DVB-T2 HD Fernsehantenne, die direkt im Wohnraum steht, ist für Fernseh-Minimalisten vermutlich eine tragbare Lösung.
Für all diejenigen, die die ganze Palette des illustren TV-Programm-Zirkus auswählen und zugleich schnelles Internet zuhause haben wollen, ist Fernsehen über Internet der way to go.
Die Telekom bietet beispielsweise mit ihren bekannten Magenta TV Angeboten in Kombo mit einem MagentaZuhause Internet-Tarif ein solches Paket an.
Alternativ bietet Vodafone an, den existierenden Kabelanschluss einfach und unkompliziert weiter zu nutzen. Perfekt für die Zögerlichen und Skeptischen unter den Bewohnern.
Für Hausverwaltungen hat Vodafone hier ein spannendes Modell im Angebotsportfolio, das Hausverwaltungen einiges an Arbeit abnimmt: die Versorgungsvereinbarung.
Hier die Vorteile der Versorgungsvereinbarung auf einen Blick:
- Technischer Service bei Störungen des Hausnetzes durch Vodafone
- Günstigerer Tarif für Anwohner:innen (9,99€ statt 19,99€ im Einzelnutzervertrag)
- Abrechnung/Rechnungsstellung erfolgt direkt zwischen Vodafone und Endnutzer:innen
Mit einer abgeschlossenen Versorgungsvereinbarung betreibt Vodafone das Hausnetz für das Fernsehen bis in die Wohnungen und ist auch Eigentümer des Hausnetzes. Vodafone kümmert sich zudem im Rahmen der Einzelnutzerverträge mit den Bewohnern um die Instandhaltung und Fehlerbehebung des Hausnetzes. Die Abrechnung und Abwicklung erfolgt ebenfalls direkt zwischen Endverbraucher und Vodafone. Für Hausverwaltungen entsteht somit kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Eine solche Versorgungsvereinbarung kann nur von Hausverwaltungen abgeschlossen werden.
Natürlich hat jeder Haushalt die Möglichkeit als Einzelnutzer mit Vodafone einen Vertrag abzuschließen – wie oben erwähnt jedoch zu einem höheren monatlichen Tarif.
Unklar, welche Lösung für Ihre Liegenschaft in Frage kommt? Fragen Sie bei uns nach. Wir beraten Sie gerne.
Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Hausverwaltungen?
Ab 01.07.2024 fällt also das langehrwürdige Nebenkostenprivileg weg. Die TV-Kosten können folglich nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Kritiker befürchteten nach Inkrafttreten der TKG-Novelle unter anderem einen Mehraufwand für die Arbeit der Hausverwaltungen. Stimmen aus der Praxis können das weder bestätigen noch widerlegen. Doch wie so häufig im Leben: Ein Ende bietet oft auch eine Chance für einen Anfang. Im Falle des wegfallenden Nebenkostenprivilegs und der Neuaufstellung des TV-Konsums in deutschen Haushalten hat dieser Neuanfang einen Namen: Glasfaser.
Da hat der Gesetzgeber ganz bewusst den Hebel angesetzt. Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs sollte Verbrauchern nämlich nicht nur Freiheit bei der Auswahl ihres TV-Vertrags ermöglichen, sondern auch einen grundsätzlichen Anreiz setzen, das Thema Glasfaser anzugehen.
Hausverwalter, die mit dem Thema Glasfaseranschluss noch nicht für ihre Liegenschaften warm geworden sind, könnten sich bald gezwungen sehen, dies auf Drängen der Bewohner zu tun.
Denn wenn das Haus in einem Gebiet liegt, in dem Glasfaser verfügbar ist und ein Bewohner einen Anschluss bestellt, kann der Vermieter oder Verwalter dies nicht ablehnen. Gerichte unterstützen diese Haltung.
Der Wohnungsanschluss mit Glasfaser erfolgt bei der Telekom nur noch, wenn ein ein Glasfaser-Endkundenprodukt bestellt wird. Also durch einen Haushalt.
Anwohner fragen bei Ihnen als Hausverwaltung nach, wie sie einen Glasfaseranschluss erhalten können? Da können wir gerne weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns.
Für Haushalte ohne flotte Internetverbindung macht da die Weiternutzung des Kabelanschlusses, z.B mit dem TV Connect Angebot von Vodafone, deutlich mehr Sinn. Erfahrungsgemäß ist das oft für Mieter und Eigentümer älteren Semesters von Interesse.
Für Haushalte mit schneller Internetverbindung steht dem Fernsehschauen über das Internet nichts im Wege.
Unsicher, ob Ihre Liegenschaft in einem Anschlussgebiet liegt? Wir machen den Check für Sie.
Besser spät als nie
Haben Sie Mieter und Anwohner Ihrer Liegenschaften noch nicht in die Fernsehfreiheit entlassen? Dann wird es höchste Zeit. Wir helfen Ihnen gerne weiter, die Umstellung schnell abzuwickeln. Kontaktieren Sie uns.
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