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Zertifizierung für Hausverwaltungen
Lesezeit: 3 Minuten
Bald ist schon Dezember. Die besinnlichste Zeit des Jahres. Leckere Plätzchen. Ein warmer Tee. Ein Anspruch auf eine zertifizierte Hausverwaltung durch die Wohnungseigentümer:innen einer WEG. Stop. Hier stimmt was nicht. Erstens: Lieber einen heißen Kakao. Und zweitens: Wo steckt die Besinnlichkeit in dem Anspruch auf eine zertifizierte Hausverwaltung?
Mit dem 1. Dezember 2023 startet eine neue Zeitrechnung für Hausverwaltungen. Der im WEG §26a festgehaltene Anspruch auf eine zertifizierte Verwaltung darf geltend gemacht werden.
Eigentlich sollte das ganze schon vor einem Jahr fertig sein. Aber da die Zertifizierung nur schleppend vorankam, hat man ein weiteres Jahr drangehängt. Woran es wohl hängen mag? Haben Hausverwaltungen neben des imposanten Alltagsgeschäft vielleicht nicht genügendnicht genügend Zeit für eine Zertifizierung, für die der IHK Rahmenplan überschaubare 120 Weiterbildungsstunden einplant, um das 1 mal 1 der Hausverwaltertätigkeit durchzugehen.
Der Zukunft auf den Fersen bleiben.
Hier nur ein kurzer Auszug aus den Prüfungsthemen:
- Immobilienwirtschaftliche Grundlagen
- Rechtliches Basiswissen
- Kaufmännische Abläufe
- Technisches Know-HowKnowhow
Das Bundesjustizministerium schätzt, dass um die 28.500 Beschäftigten in Immobilienverwaltungen sich zertifizieren lassen müssen.
Was passiert ab dem 1. Dezember für nicht zertifizierte Hausverwaltungen?
Ab 1. Dezember dürfen Wohnungseigentümer:innen ihren Anspruch auf eine zertifizierte Hausverwaltung der WEG vortragen. Ein Anspruch ist natürlich nicht gleich ein Muss.
Es gibt 3 Szenarien, was sich nun für Hausverwaltungen ab dem 1. Dezember 2023 ändert:
- Alle Neubestellungen ab Stichtag 1. Dezember 2023 müssen die Voraussetzungen für die Zertifizierung nach §26a WEG erfüllen
- Alle Hausverwaltungen, die vor dem 1. Dezember 2020 bestellt wurden, haben eine Schonfrist bis zum 01. Juni 2024. Bis dahin sollte die Zertifizierung stehen.
- Hausverwaltungen, die während den beiden Zeiträumen – 2. Dezember 2020 und 30.11.2023 – bestellt wurden/werden, wird geraten, die Zertifizierungsauflagen einzuhalten bzw. zeitnah nachweisen zu können.
Muss ich mich als Hausverwaltung zertifizieren lassen?
Grundsätzlich kann eine Hausverwaltung nach wie vor ohne Zertifikat weiterarbeiten. Wo kein Richter, da kein Kläger. Der Haken an der Sache: Ihre Bestellung als Hausverwaltung für eine WEG steht damit auf wackeligen Füßen. In Fachdeutsch heißt das: Es handelt sich um eine nicht ordnungsgemäße Verwaltung. Und bereits ein WEG-Vertreter, der seinen Anspruch geltend macht, kann ihre Bestellung als Hausverwaltung gefährden.
Gibt es Ausnahmen für die Zertifizierung?
Ja, die gibt es. Ausgenommen von der Zertifizierung sind:
- Immobilienkaufleute
- Hochschulabschlüsse mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt
- Juristen
- geprüfte Immobilienfachwirte
Für diese Gruppen besteht keine Prüfungspflicht und ihre berufliche Ausbildung gilt dem Zertifikat als ebenbürtig.
Und ebenfalls aus dem Schneider sind:
- Eigentümer, die als Hausverwaltung bestellt worden sind
- WEGs mit maximal 8 Sondereigentumsrechten
Mehr Zeit für wichtiges (und notwendiges)
Wie eingangs bereits erwähnt, dürfte ein Grund für die geringe Zertifizierungsrate schlichtweg der Mangel an Zeit sein. Wir haben bei unseren Kunden nachgefragt und viele konnten bei der Vorstellung sich zertifizieren zu lassen nur den Kopf schütteln – und das nebenbei zum alltäglichen Workload einer Hausverwaltung.
IMMOFUTUR setzt genau an diesem Punkt an. Wir unterstützen Hausverwaltungen, indem wir arbeitsaufwendige und langwierige Prozesse abnehmen. Damit bleibt Hausverwaltungen wieder mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren zu können. Oder in diesem Fall auf eine Zertifizierung.
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